bei Einkünften aus
nichtselbständiger Tätigkeit, Renten, Pensionen
bei Zahlung und
Empfang von Unterhaltsleistungen
beim Kindergeld
nach dem Einkommensteuergesetz
bei der
Eigenheimzulage
NEU: bei der
Wohnungsbauprämie
NEU: bei der
steuerlichen Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge
("Riester-Rente") nach der AVmG
bei der
Investitionszulage nach §§ 3 bis 4 InvZulG 1999
bei Einkünften aus
Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und bei
Spekulationsgeschäften, wenn die Einnahmen daraus insgesamt 9.000 EUR,
im Falle der Zusammenveranlagung 18.000 EUR nicht übersteigen.
Ihre
Beratungsstelle in Wuppertal -Barmen:
Beratungsstellenleiterin: Caterina Essberger-Brenscheidt
(Bilanzbuchhalterin IHK)
Schützenstraße
95
42281
Wuppertal
Telefon:
0202 /747 95 82 0
Telefax:
0202 / 252 19 53
Beratungszeiten nach telefonischer
Vereinbarung
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Linie 622, 612, 628, 644 Haltestelle Leimbach