Wenn Sie Dienstreisen ins Ausland tätigen, müssen Sie die Verpflegungspauschalen kennen. AKTUELL hat das Bundesfinanzministerium für das Jahr 2019 wieder für eine Reihe von Staaten geänderte Reisekostensätze bekannt gegeben. Die Verpflegungspauschbeträge und Übernachtungspauschalen finden Sie hier: (BMF-Schreiben vom 28.11.2018, IV C 5-S 2353/08/10006-009).

Die steuerfreie Zahlung des Übernachtungspauschbetrages durch den Arbeitgeber ist auch dann zulässig, wenn Ihnen geringere oder gar keine Übernachtungskosten entstanden sind. Z.B. im Fall der Übernachtung bei Freunden. Sind hingegen die tatsächlichen Übernachtungskosten höher, können Sie den Differenzbetrag als Werbungskosten absetzen.

Sie haben häufiger Dienstreisen und der Arbeitgeber erstattet nicht alles – zahlt zB. keine Verpflegungspauschbeträge? ? Wir sagen Ihnen, wie Sie das Maximum aus Ihren Dienstreisen herausholen! Einen Termin können Sie hier vereinbaren: http://www.hilo-wuppertal.de/terminbuchung-online/

Erfahren Sie hier noch mehr zum Thema Auslandsdienstreisen: http://www.hilo-wuppertal.de/reisezeit-ist-arbeitszeit/

2019 – Neue Verpflegungspauschbeträge und Übernachtungspauschalen bei beruflichen Reisen ins Ausland