Umzugskosten in der Steuererklärung 

Kann ich meine Umzugskosten  von der Steuer absetzen? 

Ja – unter bestimmten Voraussetzungen: 

Beruflich bedingte Umzugskosten 

Wer wegen der Aufnahme einer neuen Berufstätigkeit umziehen muss, kann nicht nur die reinen Umzugskosten, sondern viele weitere mit dem Umzug zusammenhängende Kosten als Werbungskosten in unbegrenzter Höhe geltend machen. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für

  • Fahrten zu Wohnungsbesichtigungen (30 Cent pro gefahrenen Kilometer),
  • den Makler bei Mietimmobilien,
  • doppelte Mietzahlungen in der Umzugsphase und
  • Reparaturen von Transportschäden.

Diese Posten jedoch müssen Sie belegen. Bei einem beruflich bedingten Umzug muss nicht zwingend eine Spedition beauftragt werden, um die Kosten steuerlich absetzen zu können. Wenn der Umzug mit privaten Helfern organisiert wird, müssen Zahlungen nachgewiesen werden, beispielsweise durch Überweisungen, wobei die Helfer empfangene Zahlungen ihrerseits versteuern müssen. Bei den sonstigen Umzugskosten, wie zum Beispiel

  • fachgerechtes Anbringen von Lampen,
  • Einbau der Küche und elektrischer Geräte,
  • Umschreiben des Personalausweises,
  • Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung und
  • Ummelden des Pkws und des Telefonanschlusses

können Sie jedoch anstelle des Einzelnachweises auch eine Umzugskostenpauschale ansetzen.

Diese beträgt für einen Alleinstehende 764 Euro und für Verheiratete / Lebenspartner 1.528 Euro. Der Zuschlag für jede weitere Person im Haushalt beträgt 337 Euro.

Ein Umzug gilt als beruflich veranlasst beim Wechsel der beruflichen Tätigkeit und beim Umzug in die Nähe des Arbeitsplatzes, wenn dadurch täglich mindestens eine Stunde Fahrzeit eingespart wird. Bei Begründen oder Beenden einer beruflich bedingten doppelten Haushaltsführung beachten Sie, dass die erwähnten Umzugskostenpauschalen nicht gewährt werden, sondern nur nachweisbare Kosten.

Privater Umzugskosten 

Auch bei privat veranlassten Umzügen kann der Steuerpflichtige das Verpacken seines Hausrats sowie die Transportleistung mittels einer Spedition bis maximal 4.000 Euro als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen. Zwanzig Prozent hiervon mindern direkt die Einkommensteuer.

Wird der privat veranlasste Umzug in Eigenregie mit Freunden und Bekannten durchgeführt und nur ein Transporter angemietet, ist eine steuermindernde Berücksichtigung dieser Ausgaben und der Kosten für die Umzugskartons nicht möglich.

Bauen die Spediteure im alten Heim die Möbel ab und im neuen Heim wieder auf, so fällt diese Arbeit unter Handwerkerleistungen. Auch die Arbeitsleistung für die Renovierung der alten Wohnung kann in der Steuererklärung als Handwerkerleistungen eingetragen werden, sofern der Auftrag fremd vergeben wird. Auch hierfür beträgt die Steuerminderung bis zu 1.200 Euro. Wer selbst malert, geht beim Fiskus auch hier leer aus.

Nachweise 

Für alle Abzugsmöglichkeiten privater Umzugskosten müssen Sie  Belege für das Finanzamt sammeln und auf Nachfrage vorlegen können.

Wichtig: keine Barzahlung, nur Überweisung – dies unbedingt vorher mit dem Umzugsunternehmen absprechen!

Fragen hierzu? Vereinbaren Sie einen Termin unter Terminbuchung online

Umzugskosten

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