Doppelte Haushaltsführung

Doppelte Haushaltsführung

AKTUELL hat das Finanzgericht Münster entschieden, dass die Miete für die bisher genutzte Zweitwohnung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zunächst bis zum Ende der mietvertraglichen Kündigungsfrist und darüber hinaus auch für die Dauer der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz als „vorweggenommene Werbungskosten“ abgesetzt werden kann (FG Münster vom 12.6.2019, 7 K 57/18 E).