Zum 1. Januar 2022 wurde die Sachbezugsfreigrenze von bisher 44 Euro monatlich auf 50 Euro angehoben. Die Freigrenze gilt für Sachzuwendungen von Arbeitgebern, beispielsweise Gutscheine, die monatlich an Arbeitnehmer überlassen werden. Bis zur Freigrenze können die Zuwendungen steuerfrei behandelt werden.
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