Grundsätzlich ist die Abgabefrist bei Pflichtveranlagungen ohne steuerliche Beratung der 31.07. des Folgejahres. Also für die Steuererklärung 2020 der 31.7.2021.

Für die Steuererklärung 2020 wurde nun die Abgabefrist um 3 Monate verlängert (https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/21/1006/17.html)- auf den 31.10.2021. Da dies jedoch ein Sonntag ist, verschiebt sich die Frist auf den folgenden Werktag. Für die Bundesländer, für die der 1. November (Allerheiligen) ein Feiertag ist, verschiebt sich also die Frist auf den 2.11.2021 – alle anderen müssen bis zum 1. November abgeben.

Für Mitglieder im Lohnsteuerhilfeverein, die pflichtveranlagt sind, gilt jedoch noch eine längere Frist: Hier gilt als Abgabefrist grundsätzlich der 28.02. des übernächsten Jahres – für die Steuererklärung 2020 der 28.02.2022.

Auch diese Abgabefrist hat sic um 3 Monate verlängert. Hier gilt nun der 31.5.2022 als letztmöglicher Abgabetermin, ohne das Verspätungszuschläge anfallen.

Geben Sie Ihre Steuererklärung selber ab, müssen Sie dies bis zum 1.11.2021 erledigen.

Sind Sie Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein oder lassen Sie die Erklärung bei einem Steuerberater erledigen, so ist die Abgabefrist der 31.5.2022.

Hier ein Hinweis in eigener Sache: Es ist gut für Sie, so schnell wie möglich die Unterlagen bei Ihrem Lohnsteuerhilfeverein einzureichen. Wir prüfen, ob sich für Sie eine Nachzahlung ergibt. In diesem Fall informieren wir Sie frühzeitig und warten bis zum letztmöglichen Abgabetermin, um Ihre Steuererklärung abzugeben – es sei denn, Sie wünschen etwas anderes.

Bedenken Sie bitte, dass bei der Abgabe Ihrer Unterlagen kurz vor Fristende eine pünktliche Abgabe nicht mehr garantiert werden kann. Das neue Steuererklärungsjahr ist dann bereits im vollen Gange und Ihr Lohnsteuerhilfeverein hat Hochsaison. Deshalb gilt nach wie vor: Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen bis zum 31.12. ein, damit wir eine fristgerechte Bearbeitung garantieren können – zur Terminvereinbarung geht es hier: Terminbuchung online

Abgabefrist Steuererklärung

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