Zunehmend versucht die Finanzverwaltung, ihre Befugnisse erheblich zu erweitern. Eine dieser – äußerst umstrittenen – Maßnahmen ist der so genannte Flankenschutz. Danach sind Mitarbeiter der Finanzverwaltung befugt, bei Ihnen ohne Ankündigung anzuklingeln. Sie bitten darum, einen Blick in das von
Arbeitszimmer: Wenn der Steuerfahnder plötzlich klingelt
