Wenn ein Arbeitnehmer seinen Firmenwagen auch privat nutzt, muss er den dadurch entstandenen geldwerten Vorteil versteuern. Hierzu kann der Arbeitnehmer den Geldwerten Vorteil durch die Führung eines Fahrtenbuches erfassen. Jedoch ist auch die pauschale Versteuerung nach der 1-Prozent-Regelung möglich. Dies
Firmenwagen günstig versteuern
