Abgabepflicht für Nicht-Arbeitnehmer – Erhöhung der Grenze ab 2019

Abgabepflicht

Beziehen weder Sie noch Ihr Ehegatte Arbeitslohn aus einem aktiven Beschäftigungsverhältnis oder Versorgungsbezüge aus einem früheren Dienstverhältnis? Dann besteht eine Abgabepflicht für die Einkommensteuererklärung abgeben, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte – genauer: der „Gesamtbetrag der Einkünfte“ – den steuerlichen Grundfreibetrag übersteigen