Seit dem 01.01.2021 gilt das Gesetz zur Grundrente Um den Zuschlag zur Grundrente zu erhalten, muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Denn die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) prüft bis Ende 2022 automatisch alle Bestandsrenten. Ergibt sich nach Prüfung der DRV
Grundrente durch Abgabe der Steuererklärung erhöhen
