Seit dem 1.10.2017 ist die „Ehe für alle“ – und damit für gleichgeschlechtliche Paare – Wirklichkeit. Gesetzestechnisch war die Einführung eine simple Sache. Es musste lediglich in § 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) klargestellt werden, dass auch gleichgeschlechtliche Personen eine
Splittingtarif für gleichgeschlechtliche Ehe rückwirkend ab 2001
