Winterbeschäftigungsumlage steuerlich absetzbar

Winterbeschäftigungsumlage

Winterbeschäftigungsumlage: Aufgrund der Schlechtwetterzeit können die Beschäftigten des Baugewerbes, Gerüstbauerhandwerks, Dachdeckerhandwerks sowie des Garten- und Landschaftsbaus das sog. Saison-Kurzarbeitergeld erhalten. Das Saison-Kurzarbeitergeld beträgt für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind 67 %, für Arbeitnehmer ohne Kinder 60 % des letzten Nettoverdienstes. Das Saison-Kurzarbeitergeld